*Ferienregelung: Der Unterricht findet auch in den Schulferien statt, sofern der Lehrer nicht verreist oder erkrankt ist.
Das Unterrichtshonorar muss auch in den Schulferien entrichtet werden.
Unterrichtsausfälle innerhalb der Ferien aufgrund der Abwesenheit des Lehrers werden nicht erstattet oder nachgeholt.
Mögliche Unterrichtsinhalte
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